Im Wohnungseigentumsrecht arbeiten wir eng mit WEG-Verwaltern zusammen und werden auch im Auftrag einzelner Wohnungseigentümer tätig.
Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit gegenüber WEG-Verwaltern sind insbesondere folgende Konstellationen:
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Formulierung von Eigentümerbeschlüssen,
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Auslegung der Teilungserklärung
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Beschlussanfechtungsverfahren
Einzelene Eigentümer von Eigentumswohnungen beauftragen uns häufig bei folgenden rechtlichen Fragen:
- gerichtliche Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen
- Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- Kündigung und Abberufung des Verwalters
- Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen und anderer Störungen
- Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum