Unter Immobilienrecht versteht man die Beschäftigung mit den Rechtsgrundlagen, die sich im Bezug auf ein Grundstück oder Gebäude, also einer Immobilie ergeben können.
Angefangen mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, des Maklerrechts, deren Bewirtschaftung durch Vermietung einschließlich Forderungsinkasso, die Besonderheiten beim Wohnungseigentum oder Teileigentum, den Bezug zu anderen Grundstücken, Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts und der Finanzierung sind Gegenstand des Immobilienrechts.
Wenn Sie also ein rechtliches Problem mit einem Grundstück oder Gebäude haben, wenden Sie sich an uns.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen im Wohnungseigentumsrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht, Maklerrecht, Grundstücksrecht, Immobilienkauf, Inkasso und weiteren Rechtsgebieten finden Sie jeweils unter den entsprechenden Stichworten.