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Maklerrecht


Nur wenige gesetzliche Bestimmungen regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch das private Maklerrecht und damit die Frage, ob der Provisionsanspruch des Maklers entstanden ist. Dies führt dazu, dass das Maklervertragsrecht stark geprägt ist durch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einzelnen Fallgestaltungen.

 

Wir vertreten Makler und Maklerkunden. Dabei geht es vor allem um folgende Fallgestaltungen:

 

  • Durchsetzung berechtigter Maklerforderungen
  • Abwehr unberechtigter Makleransprüche

 

Döppersberg 19

42103 Wuppertal


Telefon 0202 45 92 65-10

Telefax 0202 45 92 65-12

zaehler@z-ra.de 

 

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung !
Die Übernahme eines Mandates bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung!

 

 

 

 

 

 

 

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