Nur wenige gesetzliche Bestimmungen regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch das private Maklerrecht und damit die Frage, ob der Provisionsanspruch des Maklers entstanden ist. Dies führt dazu, dass das Maklervertragsrecht stark geprägt ist durch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einzelnen Fallgestaltungen.
Wir vertreten Makler und Maklerkunden. Dabei geht es vor allem um folgende Fallgestaltungen: