Die Titulierung und Durchsetzung von Geldforderungen ist der Kernbereich anwaltlicher Tätigkeit.
Der Mandant kann eine effektive Zwangsvollstreckung und die Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erwarten.
Sowohl der Mietverwalter als auch der WEG-Verwalter sind gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der von ihnen vertretenen Eigentümer gewahrt werden.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Durchsetzung von Forderungen. Insbesondere im Bereich der Zwangsvollstreckung von Hausgeldforderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften werden wir häufig beauftragt. Die Pfändung von Mieten und die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnungen können dabei erfolgreiche Mittel für die Durchsetzung der Ansprüche sein.