Beim Immobilienkauf kommt es immer wieder zu rechtlichen Problemen.
Hier geht es vor allem um die Prüfung von Kaufverträgen, die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und die Rückabwicklung von Kaufverträgen, zum Beispiel auch bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Wir beraten Käufer und Verkäufer bei diesen Fragen. Dabei können wir insbesondere bei dem Kauf von vermieteten Objekten oder Eigentumswohnungen auf die speziellen Erfahrungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zurückgreifen.