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Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei Zähler in Wuppertal
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Für alle Mandate gelten die nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen:

Allgemeine Mandatsbedingungen Zähler Rechtsanwaltskanzlei, Wuppertal

 

 

 

1. Umfang des Mandats

 

Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Leistung; ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Der Rechtsanwalt kann zur Bearbeitung des Mandats Angestellte oder freiberufliche Mitarbeiter, aber auch andere Rechtsanwälte heranziehen.

 

 

 

2. Pflichten des Mandanten

 

Der Mandant unterrichtet den Rechtsanwalt vollständig und umfassend über den Sachverhalt und stellt dem Rechtsanwalt zur Bearbeitung des Mandats alle notwendigen und bedeutsamen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Insbesondere teilt der Mandant jede Adressänderung während des Mandats mit.

 

 

 

3. Vergütung/Abtretung/Aufrechnung

 

Die Vergütung bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden ist. Die Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet sich nach dem Gegenstandswert des Mandats.

 

Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die Gegenseite, Staatskasse, Rechtsschutzversicherung, bei Vorliegen der Zustimmung durch diese, oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung des Rechtsanwalts als Sicherheit an diesen mit der Ermächtigung ab, diese Abtretung dem Zahlungsverpflichteten mitzuteilen. Der Rechtsanwalt wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Der Rechtsanwalt ist befugt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungen, die bei ihm eingehen, mit offenen Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen nach entsprechender Rechnungsstellung zu verrechnen, soweit eine Verrechnung gesetzlich zulässig ist.

 

 

 

4. Zahlungen

 

Honorarforderung des Rechtsanwalts sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Dies gilt auch für Vorschussrechnungen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Rechtsanwaltes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

 

 

5. Haftungsbeschränkung

 

Die Haftung des Rechtsanwalts aus dem zwischen ihm und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnisses auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 1 Million € beschränkt (vergleiche § 52 Abs. 1 Ziff. 2 BRAO). Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 50 Abs. 1 BRAO nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

 

 

 

6. Schlussbestimmungen

 

Sollte eine dieser Bestimmungen lückenhaft rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausführung der hierdurch entstandenen Lücke gilt eine angemessene Regelung, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben bzw. gewollt haben können, als vereinbart.

 

 

 

 

 

Döppersberg 19

42103 Wuppertal


Telefon 0202 45 92 65-10

Telefax 0202 45 92 65-12

zaehler@z-ra.de 

 

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung !
Die Übernahme eines Mandates bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung!

 

 

 

 

 

 

 

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